Flamenco

Suche

Von der geplanten Vernichtung der spanischen Rom_nja zu den vollen Bürgerrechten: Ein Jahrhundert für die Hoffnung (1749–1843)

Manuel Martínez

Die Große Razzia und das Vernichtungsprojekt von 1749: Konsequenzen1

Mit dem Ende des spanischen Erbfolgekriegs übernahm Philipp V. von den Habsburger_innen zunächst auch deren antiziganistische Politik. Doch weil er diese für wirkungslos hielt, berief er 1721 einen Ausschuss, die sogenannte Junta de Gitanos, um eine effektivere Strategie zu entwickeln. Zwei Jahre später kam die Junta zu dem Schluss, die bisherige Politik habe keinen Nutzen gebracht, weil sie den Rom_nja weder ihre Sitten ausgetrieben noch sie den Geboten der Kirche habe unterwerfen können.

Da die Junta eine Vertreibung der Rom_nja aus Spanien anstrebte, betrachtete sie den kirchlichen Schutz für die Minderheit als größtes Hindernis. Es folgten hartnäckige Verhandlungen mit dem Heiligen Stuhl, um den spanischen Rom_nja das Recht auf Kirchenasyl zu entziehen und sie somit auch gewaltsam aus Gotteshäusern, in denen sie Zuflucht nahmen, verschleppen zu können.

1748 stimmte Papst Benedikt XIV. diesem Ansinnen schließlich zu und erließ eine Bulle, der zufolge die Festnahme der in kirchliche Obhut Geflüchteten unter verschiedenen Bedingungen gestattet sei.

Mit dem Verlust des Asylrechts waren die spanischen Rom_nja nun völlig schutzlos. Auf Druck seines Vorsitzenden Gaspar Vázquez de Tablada beschloss daraufhin der Rat von Kastilien, sämtliche Rom_nja im Land verhaften zu lassen, um sie »aus Spanien hinauszubringen und sie in kleinen Gruppen in die amerikanischen Provinzen zu überführen, wo sie in den königlichen Manufakturen und Bergwerken nützliche Arbeit verrichten mögen«.

Als der Rat allerdings erfuhr, dass in Portugal eine derart geplante Vertreibung der dortigen Rom_nja gescheitert war, verwarf er die »Extraktion« der spanischen Rom_nja und kam stattdessen überein, ihre »Auslöschung« zu betreiben. Und so wurde im Juni 1749 eine spanienweite Razzia vorbereitet, bei der sämtliche Rom_nja aller Altersgruppen festgenommen werden sollten. Der Rat setzte dabei auf die Einwohnerlisten der Städte und Dörfer, die laut einem Erlass von 1745 erstellt und seither aktualisiert worden waren (sich später allerdings als unvollständig erwiesen).

»... bis keine Spur von Gitanos beiderlei Geschlechts« in Freiheit verbliebe.

Am 8. Juli 1749 waren die Planungen für die Große Razzia abgeschlossen. Der Marquis von Ensenada versendete die Anweisungen, welche die drei für die Koordination zuständigen Marinekommandeure zu befolgen hatten, nebst einer Liste der Orte, an denen die Operation durchzuführen sei, und der zuständigen Militärabteilungen. Mit Einsatzbefehlen und Listen der zu verhaftenden Personen versehen, sollten die Truppen die Razzia am 30. Juli 1749 um Mitternacht beginnen. Die Order lautete, sämtliche Rom_nja dingfest zu machen, aus ihren Häusern zu holen und sie, nach Geschlechtern getrennt, bis auf Weiteres an die für ihre Internierung vorgesehenen Orte abzuführen.

Für den Fall, dass Rom_nja in Kirchen Zuflucht suchten, sollten sie gemäß der im Büro des päpstlichen Nuntius ausgefertigten Genehmigung dort aufgegriffen werden. Und falls welche entkamen, sollten dieselben Verbände, die mit der Razzia betraut waren, den Aufenthaltsort dieser Flüchtigen ermitteln und sie verfolgen, bis »keine Spur von Gitanos beiderlei Geschlechts« in Freiheit verbliebe.

Die Häuser der Inhaftierten wurden nach der Razzia versiegelt und unter Bewachung gestellt, um Plünderungen zu verhindern. Gerichtsschreiber hatten ein Inventar »sämtlichen Grundbesitzes, Möbel oder Geld« anzulegen, damit diese Besitztümer später zur rückwirkenden Finanzierung der Operation versteigert werden konnten.

Auf Andalusien – traditionell die Region Spaniens mit dem höchsten Roma-Bevölkerungsanteil – entfiel die größte Zahl von Verhaftungen, besonders in Sevilla und Granada, während etwa in Málaga, Cádiz und Almería der Befehl noch nicht angekommen war. Dasselbe galt für Katalonien, sodass in diesen Gebieten die Razzia erst in der dritten beziehungsweise vierten Augustwoche durchgeführt werden konnte.

Insgesamt waren in den Monaten ab dem 31. Juli rund 9.000 Personen betroffen – das entspricht etwa drei Vierteln der damaligen Roma-Bevölkerung Spaniens, deren Gesamtzahl auf höchstens 12.000 geschätzt wird.

Zunächst wurden sie in den Gefängnissen oder auf öffentlichen Plätzen des jeweiligen Ortes festgesetzt. Von dort aus wurden sie später auf diverse Festungen verteilt, darunter Dénia, Alicante, die Alhambra von Granada und die Aljafería von Saragossa. Teils wurden sie auch in abgesperrten Straßenzügen untergebracht, so in Sevilla, Placencia und Málaga.

Obwohl die Sicherheitsbedingungen und hygienischen Zustände an diesen Orten katastrophal waren, hatte die schlechte Planung des Rats von Kastilien und speziell des Marquis’ von Ensenada zur Folge, dass sich der Aufenthalt der verhafteten Frauen in diesen improvisierten »Lagern« immer weiter in die Länge zog. Ihre Klagen, gepaart mit den Beschwerden von Rom_nja, die laut offiziellen Zertifikaten kastilische Bürger_innen waren, sowie die zunehmende Kritik seitens einflussreicher Persönlichkeiten und das Unbehagen des Monarchen selbst angesichts derart unverhältnismäßiger Maßnahmen führten dazu, das für den 7. September 1749 abermals die Junta de Gitanos zusammengerufen wurde.

Unter Leitung von Francisco Rávago, dem Beichtvater des Königs, bewertete die Junta in Madrid den Stand der Operation und suchte nach Alternativen für die umstrittensten Bestimmungen. Das Resultat kam einem schönfärberischen Neuanlauf für das Projekt »Auslöschung« gleich. Es bedeutete für fast 4.000 unschuldige Menschen Gefangenschaft, die in den schlimmsten Fällen 16 Jahre andauerte.

Die Junta wollte die Zwangsmaßnahmen auf Rom_nja beschränken, die gegen königliche Dekrete verstoßen hatten, und ordnete im Oktober 1749 die Freilassung all jener an, die ihre gute Lebensführung beweisen konnten. Wer das allerdings nicht vermochte, musste laut Abschnitt sechs der Anordnung in Haft bleiben: Das betraf die besonders Armen und alle, für deren Lebenswandel keine Verwandten oder einflussreichen Freund_innen bürgten. Selbst Gefängnisdirektoren, Wärter und zahlreiche andere Einbezogene übten heftige Kritik an diesem verfehlten und ungerechten Verfahren, das so viele Menschen dauerhaft ihrer Freiheit beraubte.

Auf diese Weise aller Bürgerrechte beraubt, wurden also fast 4.000 Personen an die vom Marquis von Ensenada zugewiesenen endgültigen Haftorte verschleppt: die Männer zur Zwangsarbeit, die Frauen in die sogenannten Häuser der Barmherzigkeit. Die Gelegenheit, den begangenen Irrtum zu korrigieren, war vertan.

Die Begnadigung kam viel zu spät, der Schaden war nicht wiedergutzumachen.

Damit beruhigte sich zwar vorübergehend das Gewissen des Königs. Doch 1754 erreichte der Herzog von Caylús, Oberbefehlshaber im Königreich Valencia, durch seine hartnäckigen Bitten um einen allgemeinen Straferlass, dass der Monarch eine Begnadigung der Gefangenen zusicherte. Weil es aber der Rat von Kastilien mit der Ausarbeitung der Modalitäten für die Umsetzung des Straferlasses nicht eilig hatte, verzögerte sich die Freilassung der Inhaftierten noch über Jahre. Im Sommer 1759 starben sowohl der König als auch der Herzog. Und erst 1765 kamen die Überlebenden endlich frei – nur knapp 300 waren verblieben.

Die Begnadigung kam also viel zu spät, der Schaden war nicht wiedergutzumachen. Eine tiefe Kluft hatte sich zwischen Rom_nja und Nicht- Rom_nja in Spanien aufgetan. Dies verstärkte nicht nur die Armut, sondern auch die Marginalisierung einer ethnischen Gruppe, die zuvor so gut wie vollständig sesshaft und gesellschaftlich integriert gewesen war.

Die Rom_nja, denen es 1749 gelang, der Verhaftung zu entgehen oder aus den provisorischen Lagern zu fliehen – insgesamt an die 500 Personen – mussten zumeist in Heimlichkeit leben, ihren Namen ändern und sich mit ihren Familien an Orten niederlassen, wo niemand sie kannte; ständig in Angst, dennoch wieder festgenommen zu werden.

Der Bevölkerungsrückgang unter den spanischen Rom_nja war erheblich. Noch am Ende des 18. Jahrhunderts lag ihre Zahl – zwischen 10.000 und 11.000 – unter der von 1749. Die meisten von ihnen lebten in Andalusien, vor allem in den Provinzen Cádiz und Sevilla.

Sie waren verarmt, weil ihnen ihr Besitz zur Finanzierung der Razzia entzogen worden war, und sie übten weiter ihre traditionellen Handwerke aus. Diese waren zwar offiziell verboten, wurden aber toleriert, weil sich keine Nicht-Roma fanden, die diese mechanischen und marginalisierten Tätigkeiten auszuüben bereit waren.

Die Pragmática von 1783: Sieg der Assimilationspolitik

Das Auslöschungsprojekt bildete keineswegs den Endpunkt der Repressalien gegen die Rom_nja in Spanien. Sie waren weiterhin zahlreichen Einschränkungen ausgesetzt. Im Mai 1767 zum Beispiel bestätigte König Karl III. den Ausschluss aller Personen, die als Landstreicher_innen oder Taugenichtse galten oder »von niederer Abkunft waren, wie Mulatten und Gitanos«, aus der Armee.2

Als am 22. Januar 1772 erneut ein Gremium einberufen wurde, um ein Dekret zum Umgang mit den Rom_nja auszuarbeiten, kam einmal mehr der Vorschlag auf, neugeborene Kinder von ihren Eltern zu trennen, um auf diese Weise, indem ihre Sprache und Bräuche nicht mehr weitergegeben würden, die Identität und Kultur der Rom_nja zu tilgen. Der Plan sah vor, die Kinder in Waisenhäusern großzuziehen, sie später bei der Marine auszubilden und nach Amerika zu entsenden, wo sie sich mit »ehrenhaften Leuten« mischen und nützliche Untertan_innen der Krone werden wollten.3

1776 wurde eine Kommission mit der »Verfolgung von Weltenbummlern und Beschäftigung von Faulpelzen« beauftragt, und in deren Typenlehre waren die Rom_nja unter »schädliche Vagabunden« aufgeführt.

So wie in früheren Zeiten war das angestrebte Ziel ein doppeltes: dem Staat die Last zu nehmen, welche die Existenz der »schädlichen Elemente« angeblich für ihn bedeutete, und sie dann zu nutzbringenden Werktätigen umzuerziehen, diesmal für das Textilgewerbe und die Landwirtschaft.

Zumindest der letzte Punkt stand nicht im Einklang mit der kurz zuvor begonnenen Agrarreform, die auf eine Überwindung der ständischen Besitzverhältnisse abzielte, um Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum anzukurbeln. Zu diesem Zweck wurde es Kolonist_innen ermöglicht, das von ihnen bewirtschaftete Land zu einheitlichen Konditionen dauerhaft zu pachten, womit zugleich das Gewerbe gefördert werden sollte. Rom_nja aber blieben von dem Angebot ausgeschlossen. Stattdessen wurden auswärtige Neusiedler_innen gelockt, die weder die Beschaffenheit des Landes kannten noch die zu seiner Bewirtschaftung geeigneten Agrartechniken beherrschten.4

Unter den Vorschlägen besagter Kommission fiel die Wahl dann nicht auf Deportation nach Amerika und Dienst in der Marine, sondern auf ein Schema, das der Graf von Floridablanca, José Moñino y Redondo, eingebracht hatte: einen milderen Ansatz der Assimilierung, konkretisiert in der Pragmática vom 19. September 1783.

Zuvor, am 18. Mai 1783, waren – ein weiterer Beleg für den alten Drang zur Unterdrückung – die Justizbehörden durch königliche Verfügung angewiesen worden, für Rom_nja keine Pässe auszustellen und ihnen das Verlassen ihrer Wohnorte zu untersagen. Auch durften sie weder an den Markttagen teilnehmen noch mit Vieh handeln.

Die Pragmática von 1783 bedeutete keine grundsätzliche Abkehr von der bis dahin verfolgten Politik, bloß eine gewisse Entschärfung. Zwar wurden auf dem Papier die rechtliche Benachteiligung der Rom_nja gegenüber anderen Untertan_innen des Königs verringert und Fortschritte wie die freie Berufswahl sowie das Recht, Zünften und Vereinen beizutreten, erzielt. Doch in der Praxis waren das weitgehend leere Worte. Dass die Rom_nja nun nicht mehr offiziell als »minderwertige Rasse« galten, was als Rechtfertigung für so viele Repressalien und Überwachungsmaßnahmen gedient hatte, bedeutete weder die Anerkennung ihrer eigenen Kultur noch ein Ende der negativen Auswirkungen von Vorurteilen und Stereotypen, die über fast vier Jahrhunderte verfestigt worden waren.5

Jenseits der gesetzlichen Retuschen dauerte die Unterdrückung der Rom_nja fort, getragen von Misstrauen und Schuldzuweisungen. Verstießen sie gegen die Gesetze, hatten sie weiterhin schwere körperliche Strafen zu gewärtigen – etwa die als »Siegelpein« bekannte Brandzeichnung mit einem glühenden Eisen dafür, dass sie ihre Sprache gebrauchten oder ihre traditionelle Kleidung trugen. Es blieb dabei, dass jede ihrer Reisen überwacht wurde und sie zu einem festen Wohnsitz verpflichtet waren. Auch wurden sie, bestätigt durch einen königlichen Erlass vom 20. Dezember 1784, weiterhin in separaten Einwohnerlisten erfasst.

Die Idee der »Auslöschung« gewandete sich nun als Assimilierungspolitik mit dem Ziel, die gesellschaftliche und kulturelle Identität der »Gitanos« in jeglicher Lebensweise zum Verschwinden zu bringen.

Die Idee der »Auslöschung« bestand also fort, wenngleich in weniger gewaltsamer Form. Sie gewandete sich nun als Assimilierungspolitik mit dem Ziel, die gesellschaftliche und kulturelle Identität der »Gitanos« in jeglicher Lebensweise zum Verschwinden zu bringen. Um dies zu erreichen, wurden die Rom_nja gezwungen, sesshaft zu werden, sich mit der übrigen Bevölkerung zu vermischen und anerkannte, als nützlich für die Gesellschaft eingestufte Berufe auszuüben. Gerade letzterer Aspekt prägte die spanische Roma-Politik noch durch die ganze erste Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Mit Inkrafttreten der Pragmática Karls III. drohte immerhin nicht mehr die Deportation nach Amerika. Im Gesetzbuch Novísima Recopilación von 1805 wurde der Erlass bestätigt, allerdings seiner Einheitlichkeit beraubt und in diverse Einzelabschnitte zerstückelt, gewidmet »Gitanos«, »Banditen«, »Wegelagerern und Schurken«, »Übeltätern im Allgemeinen«.6 Die »Siegelpein« wurde beibehalten. Als der König sie 1807 abschaffte, stellte er klar, dass dies nur für Nicht-Roma gelte.

Die Roma-Gesellschaft zwischen Liberalen und Absolutist_innen im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts

Sowohl im Unabhängigkeitskrieg gegen die napoleonische Besatzung als auch im ersten Carlistenkrieg verhielten sich die spanischen Rom_nja neutral. Mehrheitlich betrachteten sie den Konflikt als eine Angelegenheit unter Nicht-Roma, zumal sie überzeugt waren, dass sich, gleich wer an die Macht kam, ihre Lage nicht bessern würde. Damit hatten sie recht.

Unter dem von Napoleon eingesetzten König Joseph I. wurden die Repressalien gegen die Rom_nja fortgesetzt und in den Regeln des Cuerpo General de Gendarmería (das Allgemeine Gendarmerie-Corps) vom 19. März 1812 festgeschrieben. Dieses Corps wurde allerdings schon im folgenden Jahr wieder aufgelöst und hatte kaum Gelegenheit, den Paragrafen, in dem die Überwachung, Verfolgung und Verhaftung von Übeltätern, Vagabunden und Nichtsnutzen aller Art angeordnet war, geltend zu machen.7

Auf Seiten der Sieger bedeutete die Verfassung von 1812 einen zaghaften Fortschritt hin zur Gewährung der spanischen Bürgerrechte. In den konstituierenden Sitzungen der Cortes von Cádiz wurde das Thema »Gitanos« mit dem der Rechte für die indigenen Einwohner_innen Amerikas und andere Marginalisierte dort verbunden. Die Pflicht zum festen Wohnsitz wurde allerdings höher bewertet als die Überzeugung, die Rom_nja seien nach wie vor ein nomadisierendes Volk: Ihre Kategorisierung als spanische Staatsbürger_innen blieb gebunden an eine rechtliche Auflage aus vergangenen Zeiten.

Kaum hatte dann Ferdinand VII. den Thron bestiegen, knüpfte er an die antiziganistische Gesetzgebung seiner bourbonischen Vorläufer_innen an. Bereits im August 1814 forderte er die Einhaltung der Pragmática von 1783, insbesondere der Artikel 22, 23, 24, 30, 31, 32 und 33.8 Den Rahmen dafür bildete ein Dekret mit Anweisungen zur Verfolgung und Bestrafung Krimineller, in dem, wie schon im 16. Jahrhundert, die spanischen Rom_nja als Kollektiv der Klasse der Straftäter zugerechnet wurden.

Diese Rückkehr zur Repression weckte den Eifer jener Bürgermeister die sich nach den alten bourbonischen Zeiten zurücksehnten. Eine Flut von Beschwerden und Bittschriften ging gleichermaßen bei der Presse wie beim Königlichen Rat ein. Gegenstand waren vermeintliche Missetaten der Rom_nja, die auf eine allzu lockerere Handhabung der Gesetze durch die Justiz und den Rat selbst zurückgeführt wurden.

Ein typisches Beispiel bietet die Bittschrift, die der Bürgermeister von Morata de Tajuña im August 1816 an den Rat von Kastilien richtete:

»Um die sogenannten Roma zu einem bürgerlichen und fleißigen Leben zu bewegen oder sie als Schädlinge auszulöschen, wurden per Gesetz höchst gesunde und wirksame Maßnahmen erlassen, insbesondere durch die Pragmatik vom 19. September 1783. Jedoch sieht man sie ungestraft von Dorf zu Dorf ziehen, um Rosstäuscherei zu betreiben, obgleich ihnen der Pferdehandel untersagt ist; versehen mit Passierscheinen aus den Ortschaften, wo sie ihren Wohnsitz gemeldet haben, geben sie sich den Ausschweifungen hin, zu denen sie so sehr neigen.

Das Gesetz ist eindeutig, doch es geschieht, wie bei vielen anderen auch, dass es durch Duldsamkeit und Unaufmerksamkeit der örtlichen Behörden seine Kraft und Wirkung einbüßt und, indem es unangewendet bleibt, die Übel fortbestehen, denen es vorbeugen soll. Ein einziger Richter reicht nicht aus, um besagte Pragmatik durchzusetzen, es ist notwendig, dass alle zu ihrer Befolgung und Einhaltung beitragen.

Eurer Hoheit obliegt es, in dieser Lage das Angemessene zu verfügen und, wenn nötig, ein weiteres Gesetz zu erlassen, um die Umsetzung jener zu stärken. Ihr mögt den König davon in Kenntnis setzen, damit ein solches im ganzen Reich Anwendung finde, ein schriftlicher Erlass allein für Euren Distrikt wäre unzureichend.

Die Vorstellungen und Gründe, die den König zu diesem Gesetz bewogen, sind unverändert, und es besteht kein Anlass, von seiner Durchsetzung abzusehen.«9

Es gab keine ausdrücklich gegen die Rom_nja gerichteten Razzien, doch waren sie das Hauptziel zahlreicher willkürlicher Zwangsmaßnahmen gegen »Vagabunden«.

Solche Aufrufe waren in den bewegten ersten anderthalb Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts keine Einzelfälle. Die spanischen Rom_nja waren zu dieser Zeit einer neuen Welle von Repressalien ausgesetzt, sosehr die Briefe auch das Gegenteil suggerierten. Zwar gab es keine ausdrücklich gegen die Rom_nja gerichteten Razzien mehr, doch waren sie das Hauptziel zahlreicher willkürlicher Zwangsmaßnahmen gegen »Vagabunden«. Seit 1783 wurden nicht mehr die Rom_nja als solche verfolgt, freilich nur, weil die strafrechtliche Kategorie der gesetzesbrecherischen »Gitanaos« durch die der »Vagabunden« ersetzt worden war.10

Im Anschluss an die absolutistische Restauration übernahmen 1820 abermals die Liberalen die Macht in Spanien und setzten die Verfassung von 1812 wieder in Kraft. Schon in den ersten Monaten der neuen Regierung erhoben sich allerdings abermals Stimmen, die Maßnahmen gegen die Rom_nja anmahnten und forderten, ihnen das Wahlrecht vorzuenthalten.

Zugleich gab es eine weitere Welle von Beschwerden über die angebliche Laschheit der lokalen Justizbehörden bei der Überwachung der Rom_nja. Erneute gesetzliche Repressalien waren damit nur eine Frage der Zeit. Die Gelegenheit kam mit den Sitzungen der Cortes Ordinarias vom 6. Juli bis 9. September 1820.

Dort wurde eine erhitzte Debatte darüber geführt, dass die Verfassung angeblich Kriminelle vor Bestrafung schütze. Dieser von den Antiliberalen erhobene Vorwurf fand in der spanischen Bevölkerung viel Widerhall. Die alte Gleichsetzung von Müßiggang und Straftaten lebte auf, und ein Großteil der Debatte ging um die Faulenzerei als Wurzel allen Übels.

Resultat war das Dekret XXVIII vom 11. September 1820 über den »Umgang der politischen Führung und Gemeinderäte mit jenen, die keine anerkannte Lebensweise haben«. In Artikel zwei dieses Dekrets heiß es:

»Die zuvor genannten Gitanos, Herumtreiber oder Nichtsnutze sowie andere Vagabunden, Faulenzer und Arbeitsscheue [...] werden verfolgt und verhaftet, sofern Erkenntnisse vorliegen, die ihre schlechten Eigenschaften belegen; und nicht mehr als genau acht Tage haben sie, um solche Vorwürfe zu entkräften.«

Der reaktionäre Schwenk der Liberalen fand den Beifall ihrer politischen Gegnern, die mit der teilweisen Rückbesinnung auf die königliche Mahnung von 1814 auch den königlichen Erlass vom 10. April 1745 und das königliche Dekret vom 7. Mai 1775 wiederbelebt fanden. Diese Dokumente des rigorosesten Absolutismus sahen als Strafmaßnahme das Einsperren in den sogenannten Häusern der Barmherzigkeit vor, in Waffenschmieden, Krankenhäusern oder »jeglicher anderen Einrichtung, wo sie arbeiten können, ohne sich zu verschlechtern oder dem Staat zur Last zu fallen«. Alternativ durften die Delinquenten auch bei öffentlichen Baumaßnahmen in ihren Herkunftsdörfern oder in der Umgebung eingesetzt werden.11

Die mit der Verfassung von 1812 erzielten Fortschritte wurden also von den Liberalen selbst wieder aufgehoben. Der Rückfall in die Repressalien gegen Rom_nja, denen es einer »anerkannten Arbeit, Beschäftigung oder Lebensweise« ermangelte, bedeutete auch, dass diesen die 1812 gewährten Bürgerrechte abermals entzogen wurden.

Die Schuldvermutung gegen die Rom_nja war weiter gang und gäbe, und die Überwachung ihrer Lebensweise dauerte bis weit ins 19. Jahrhundert fort.

Vor allem die weniger anspruchsvollen Publikationen der Epoche, wie die Fortsetzungsromane in den Zeitungen12 oder die sogenannte Bindfadenliteratur, wurden zu Propagandaforen für die negative Stereotypisierung der spanischen Rom_nja. Den größten Schaden aber richteten die Zeitungen mit ihren Meldungen selbst an. Reißerisch berichteten sie über Straftaten von Rom_nja, egal ob die Quellen verlässlich waren oder es sich um haltlose Anschuldigungen handelte.

Mit der Wiederkehr des Absolutismus unter Ferdinand VII. ab 1823 besserte sich die Lage für die spanischen Rom_nja nicht. Ihr Alltagsleben wurde ominös – was überhaupt das passende Adjektiv zur Charakterisierung dieser Phase ist. Die Verfassung von 1812 wurde außer Kraft gesetzt, und ab 1827 wurden in allen Gebieten des Königreichs Mahnungen zur strengsten Überwachung der Rom_nja ausgegeben.

Einmal mehr ging die repressive Politik mit einer Welle von Klagen über vermeintliche Missetaten der Rom_nja einher. Unter diesem öffentlichen Druck befahl der König die Anwendung der in der Novísima Recopilación versammelten Gesetze und zog die örtlichen Behörden zur Verantwortung, den durchs Land ziehenden »Gitano-Banden« die Bewegungsfreiheit zu nehmen. Diese Nomad_innen, so hieß es, »lebten als Schmarotzer und gingen keinem Gewerbe und keiner Arbeit nach«.13 In der Folge erließen Städte wie das valencianische Elche Vorschriften, die es fahrenden Rom_nja untersagten, länger als eine bestimmte Anzahl von Tagen dort zu verweilen.14

So wie schon zu früheren Zeiten setzten Gesuche und Beschwerden der lokalen Justizbehörden den legislativen Apparat in Gang, ohne dass die gemeldeten Vorfälle hinreichend untersucht wurden. Die Schuldvermutung gegen die Rom_nja war weiter gang und gäbe, und die Überwachung ihrer Lebensweise und ihrer gewerblichen Aktivitäten dauerte, wie wir in den kommenden Kapiteln sehen werden, bis weit ins 19. Jahrhundert fort.15

Der erste Carlistenkrieg und seine Auswirkungen auf die Gemeinschaft der Rom_nja

Der Wechsel auf dem spanischen Thron nach dem Tod des absolutistisch herrschenden Ferdinand VII. änderte nichts an der Situation der Rom_nja in Spanien. In der Folge des ersten Carlistenkrieges verschärfte sich ihre Unterdrückung sogar noch. Das königliche Statut von 1834 entzog ihnen abermals die Rechte, die ihnen die Verfassung von 1812 zugestanden hatte.

Zwar liegen keine Quellen vor, die eine nennenswerte Zahl von Rom_nja unter den kämpfenden Truppen auf einer der beiden Seiten belegen. Dokumentiert ist aber, dass sie carlistische Kavallerieverbände in Aragonien mit Nachschub an Pferden versorgten. Im Oktober 1835 setzte die aragonesische Kommission für Bewaffnung und Verteidigung eine Reihe von Maßnahmen in Kraft, um diese Zusammenarbeit zu unterbinden – darunter die Anordnung, Rom_nja, denen Pferdehandel mit Carlist_innen zur Last gelegt wurde, nach Málaga, Ceuta und auf die Balearischen Inseln zu verbannen.16

Die Haltung der Rom_nja gegenüber der Kriegspartei des Carlos María Isidro war aber keineswegs einhellig positiv, zumal die carlistische Diputación von Gipuzkoa im September 1836 die Ausweisung von »Gitanos und Vagabunden«, die sich im Zuständigkeitsbereich der Gerichtsbarkeit von Irún und der angegliederten Provinzbehörden aufhielten, verfügte (und damit einer Order folgte, die Generalkommandant Bartolomé de Guibelalde am 25. August desselben Jahres erlassen hatte).17

Allgemein können wir sagen, dass die spanischen Rom_nja sich neutral verhielten, weil es sich – wie der zeitgenössische Bericht von Carlos Dembowski bestätigt18 – um einen Konflikt handelte, der ihnen völlig fern lag. Ab 1835 aber, als die erste carlistische Offensive am Ende war und der Aufruf erging, sich in kleinen Gruppen für »Streifzüge« zu organisieren, nahmen die Rom_nja eine wichtigere Rolle in den Geschehnissen ein.

Es war eine chaotische Phase, in der Not und Hunger um sich griffen und Räuberbanden die Orte und Landstraßen unsicher machten.19 Die Zusammensetzung dieser Banden war sehr unterschiedlich, zum Großteil aber rekrutierten sie sich aus den am meisten benachteiligten Schichten des einfachen Volkes. Dembowski als Vertreter der spanischen Romantik betont Abenteuerlust und Freiheitsdrang – beides Werte, die bei den »Gitanos« hoch im Kurs standen – als Gründe, sich auf ein Leben als vagabundierende Räuber_innen einzulassen.

Bis zum Ende des Sommers erhoben sich fortwährend Klagen über die Verbrechen der »Gitano-Banden«. Die Presse bediente die Vorurteile ihrer Leserschaft, indem sie immer wieder lang und breit über von Rom_nja verübte Straftaten berichtete – bis deren Urheberschaft nicht mehr bei Einzelpersonen gesehen, sondern auf die Gemeinschaft der Rom_nja als Ganze projiziert wurde. Diese tendenziöse Berichterstattung war gebetsmühlenhaft vom Aufruf begleitet, die »verbrecherischen Gitanos« strenger zu überwachen und zu belangen.

Dementsprechend erging am 1. März 1837 wieder eine königliche Verfügung, dass in allen Gemeinden die pragmatische Sanktion von 1783, spezifiziert durch die königliche Verfügung vom 22. August 1814 und den königlichen Erlass vom 11. Januar 1827, zu befolgen sei.20

An der antiziganistischen Offensive von 1837 hatten auch die Liberalen erheblichen Anteil. Sie lancierten eine Schmutzkampagne, in der sie das »carlistische Gesindel« in diskriminierender Absicht mit den Rom_nja gleichsetzten. Diese Propaganda fügte den Rom_nja viel mehr Schaden zu als den Carlist_innen.

In der Verwirrung und Unordnung der letzten Kriegsphase wurden weiterhin viele Verbrechen ungeprüft den Rom_nja angelastet, woraufhin die offiziellen Mitteilungsblätter der Provinzen des Reichs einmal mehr die Pragmática Karls III. anmahnten. In Almería ging der Gouverneur ausführlich darauf ein, dass die Rom_nja sich nicht an deren Vorschriften halten würden:

»Da wir das wichtige Anliegen der öffentlichen Sicherheit in dieser Provinz, deren politische Verwaltung Ihre Majestät die regierende Königin uns anvertraut hat, nie aus den Augen verlieren, sind wir auf das vagabundierende Leben aufmerksam geworden, welches die sogenannten Gitanos zumeist führen, die, ähnlich den Nomaden- oder Skythenstämmen der Antike, in Rotten oder Familien von unterschiedlicher Größe, beiderlei Geschlechts und aller Altersgruppen, überall anzutreffen sind, da sie ohne feste Wohnung umherziehen, von allen Pflichten entbunden, wobei ihre Söhne sich auch dem Wehrdienst entziehen, und zwar dergestalt, dass, wenn einige unter ihnen in die Reihen des königlichen Heeres eingezogen werden, sie bei der ersten Gelegenheit fahnenflüchtig werden, wofür es Beispiele aus jüngster Zeit gibt.

Das gesellschaftliche Wohl erfordert überdies, dass ich im meiner Leitung unterstehenden Distrikt wirksame und strenge Vorkehrungen gegen eine Klasse von Menschen treffe, die, offenbar in Verschmähung der kostbaren Bürgerrechte, mit ihrer verderbten Lebensweise und ihren schlechten Gewohnheiten die öffentliche Sicherheit bedrohen und durch betrügerische Geschäfte und unlauteren Handel das ehrbare Gewerbe in Verruf bringen.

Es verhält sich so, dass die öffentliche Meinung den Gitanos allgemein, neben anderen Straftaten, vorwirft, die Hauptverbreiter der Falschmünzen zu sein, welche in großer Zahl und zu verschiedenen vorgeblichen Werten von Gold und Silber nach wie vor in Umlauf sind, wenn auch nicht mehr in solcher Menge wie zuvor.« 21

Zur Verstärkung des Negativbildes von Rom_nja kamen wirtschaftliche Bedrängnis und blanke Not hinzu.

In dieser Zeit der Wirrnis geschah es häufig, dass ehemalige Soldaten der besiegten carlistischen Truppen, fern ihrer Heimat gestrandet, ihr Heil in der Räuberei suchten, wobei es sich als nützliche Strategie erwies, sich den Behörden gegenüber als Rom_nja auszugeben. Es ist daher zu vermuten, dass viele Räuberbanden, von denen es in der Presse hieß, »anscheinend Gitanos«, »sie trugen Gitano-Kleidung« und Ähnliches, in Wahrheit keine Rom_nja waren. Das negative Klischee saß bei der Leserschaft so fest, dass diese nicht nur die Räuber_innen als Rom_nja identifizierte, sondern auch die Roma-Gemeinschaft zur Gänze als kriminell einstufte.

Der Krieg verschlechterte die Lage der Rom_nja in Spanien nachhaltig. Zur Verstärkung ihres Negativbildes kamen wirtschaftliche Bedrängnis und blanke Not hinzu, ausgelöst durch die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit, die es ihnen unmöglich machte, sich dahin zu begeben, wo sie bessere Verhältnisse angetroffen hätten. Dies wog umso schwerer, als ihnen zugleich die Ausübung ihrer traditionellen Handwerke verboten wurde.

Gleichzeitig wuchs die spanische Roma-Bevölkerung in jener Phase stark an, und damit verschärfte sich der Wettstreit um die verfügbare Arbeit und die knappen materiellen Ressourcen. Die Folge waren heftige interne Spannungen, die sich teilweise gewaltsam entluden.

Die Verfassung von 1837 und die Aufhebung der antiziganistischen bourbonischen Rechtsprechung

Noch zu Kriegszeiten setzte Königin María Cristina auf Druck der radikal-liberalen Fortschrittspartei eine neue Verfassung in Kraft, die den spanischen Rom_nja die vollen Bürgerrechte zugestand – diesmal ohne Einschränkungen. In ihrem ersten Artikel hieß es, Spanier_innen seien »alle Personen, die in den Herrschaftsbereichen Spaniens geboren sind«. Das heißt, die Sesshaftigkeit entfiel als Vorbedingung für die Staatsbürgerschaft.

Theoretisch hatten die Rom_nja damit alle in der Verfassung festgeschriebenen Rechte und Pflichten. Etwa das Recht, für jedes Amt und Gewerbe zugelassen zu werden, zu dem sie befähigt waren; die Garantie, weder ohne ordentliches Verfahren verhaftet noch von ihren Wohnorten vertrieben zu werden; und die Sicherheit, derselben Rechtsprechung zu unterliegen wie alle anderen Spanier_innen auch. Zu den Pflichten zählte es, das Heimatland unter Waffen zu verteidigen. In der Theorie waren die Rom_nja nun als Teil der spanischen Gesamtheit anerkannt, den restlichen Untertan_innen der Krone gleichgestellt. Die Praxis aber sah anders aus, und der Krieg trug nicht zur Konsolidierung der Verfassungsrechte bei.

Dabei befand sich der Konflikt in seiner Endphase, und es ging darum, die innere Ordnung wiederherzustellen und noch die letzten Carlistenverbände, die sich in abgelegene Regionen zerstreut hatten, zu unterwerfen. Diese hatten sich, wie schon erwähnt, ähnlich wie manche Rom_nja und andere Marginalisierte auf die Räuberei verlegt, gegen die wiederum die liberalen Kräfte auf unterschiedliche Weise vorzugehen versuchten.

Im Fall der Rom_nja legten sie den Schwerpunkt, neben der Verfolgung bewaffneter Banden, auf verstärkte Kontrollen ihrer Ansiedlungen, wobei die Gerichtsbarkeit einmal mehr zum Durchgreifen ermahnt wurde. Hatten sich die Behörden in den ersten Kriegsjahren um das Herumziehen der Rom_nja kaum gekümmert, weil sie mit dem Kampf gegen die Carlist_innen beschäftigt waren, wurden die Rom_nja nun gezwungen, »ihre Lager außerhalb der Ortschaften aufzuschlagen«.22

Abermals nutzten die Gouverneure die offiziellen Mitteilungsblätter ihrer Provinzen für Ermahnungen. Der Gouverneur von Murcia verschickte am 29. Juli 1839 an sämtliche Bürgermeister seiner Provinz ein Schreiben, das dem oben zitierten Text seines Kollegen aus Almería sehr ähnelte.23 Die Wachsamkeit gegen Vagabunden und Rom_nja dürfe nicht nachlassen. Eine bedeutsame Neuigkeit bildete allerdings ein Vermerk, der auf eine mildere Umsetzung der angemahnten Maßnahmen abzielte. Sie sollten, hieß es, vollzogen werden »mit jener Umsicht und Achtsamkeit, die einer konstitutionellen Regierung wie der unseren ein großes Anliegen ist, gerecht und wohltätig«.24

... und es begann eine Phase, in der die gesetzlich verankerte Diskriminierung erstmals infrage gestellt wurde.

Diese Empfehlung griff unmittelbar auf die Verfassung von 1812 zurück, die es im zweiten Abschnitt, Kapitel sechs, den Spanier_innen zur Pflicht erklärte, »gerecht und wohltätig« zu sein. Damit wurde den Rom_nja eine bessere Behandlung zugestanden, als sie die früheren Erlasse – bei ansonsten gleichem Inhalt – vorgesehen hatten, und es begann eine Phase, in der die gesetzlich verankerte Diskriminierung erstmals infrage gestellt wurde.

Die neuen Anweisungen hatten allerdings immer noch den Charakter von Zwangsmaßnahmen und wurden zum Beispiel in Lorca durch den dortigen Bürgermeister am 17. August 1839 in Kraft gesetzt, ohne dass der Appell zur Milde irgendwelche Folgen zeitigte. Vielmehr wurde ein »Verfahren zur Läuterung des schlechten Lebenswandels und der Sitten der Gitanos« eingeleitet, und das entsprechende Dossier übernahm die Artikel 7 bis 12 sowie 17 und 18 aus einer Verfügung des Zivilgouverneurs von Murcia vom 25. Juni 1839.

Darin heißt es, die Ursache des Übels liege »im geringen Eifer der Justizbehörden bei der Anwendung der nach wie vor gültigen Gesetze und Pragmatiken gegen Gitanos und Vagabunden«, weshalb die konstitutionellen Bürgermeister aufgerufen wurden, die Arbeit dieser Behörden streng zu kontrollieren und im Fall der Nichteinhaltung des Verfügten gegen sie vorzugehen.

Über die Umsetzung der Anweisungen verlangte der Gouverneur »genauen Bericht«, um sicherzustellen, dass die ergriffenen Maßnahmen wirklich im Einklang mit den erlassenen Regeln stünden, und um sie der Königin zur Kenntnis zu bringen. Zudem kündigte er den Bürgermeistern an, er werde »Personen von Integrität und Eifer« ausschicken »in jene Dörfer, in denen Gesetze missachtet werden«, und »diejenigen zur Verantwortung ziehen, die dafür haftbar sind«. Eine neue Instanz der Unterdrückung erschien auf der Bildfläche: eine Aufsichtsperson für jene, die ihrerseits die Rom_nja zu überwachen hatten.25

Um dem Beschluss des Gouverneurs zu entsprechen, befahl der Bürgermeister von Lorca in seinem Schreiben vom 17. August 1839 auch die Erstellung einer Einwohnerliste »aller Gitanos, die in den jeweiligen Quartieren wohnen und leben, darin aufgeführt die Zahl der Väter, Mütter und der Kinder, die sie haben, und das Alter eines jeden«.26 Die Kinder, Enkelkinder und Urenkelkinder derer, die sich nach 1783 in speziellen Einwohnerlisten erfassen lassen mussten, machten also wieder das Gleiche durch wie ihre Vorfahr_innen.

Vom Herbst 1839 an – der Krieg war offiziell beendet, aber viele der zerstreuten Truppenverbände hatten sich noch immer nicht aufgelöst – häuften sich zunächst die kriminellen Vorfälle, in die Rom_nja verwickelt waren. Wieder berichtete die Presse mit besonderem Eifer, weit ausführlicher und eingehender als bei Delikten, die nicht von Rom_nja verübt worden waren.

Ab dem Sommer 1840 jedoch legte sich die Unordnung der ersten Nachkriegsmonate, und die Meldungen über mutmaßliche Straftaten von Rom_nja wurden immer seltener. Argwohn und Verdächtigungen hingegen gingen mit dieser scheinbaren Normalisierung nicht zurück. Sowohl im Feuilleton als auch in ihrer Kriminalberichterstattung fuhr die Presse fort, Vorurteile und Stereotype zu nähren.

Das dadurch beförderte Misstrauen brach sich vor allem in kleinen Ortschaften Bahn, wenn in deren Umgebung eine größere Roma-Gruppe auftauchte – und mehr noch, wenn sie bewaffnet war. In diesem Zusammenhang kam es auch zum (nach heutigem Kenntnisstand) letzten dokumentierten Fall, in dem eine der in den alten antiziganistischen Pragmáticas vorgesehenen körperlichen Strafen verhängt wurde. Ort des Geschehens war die Stadt Córdoba, deren politischer und militärischer Gouverneur schon zuvor seine Feindseligkeit gegenüber Rom_nja gezeigt hatte, etwa indem er den Befehl gab, der erste »Gitano«, der zu fassen sei, solle zum Dienst als Totengräber gezwungen werden.27

Als im April 1843 Gerüchte über Räuberbanden auf den Landstraßen in der Umgebung Córdobas aufkamen, sandte der Gouverneur Vertrauensleute aus, um zu prüfen, ob etwas daran sei. Tatsächlich waren keine Überfälle auf Postkutschen gemeldet worden, lediglich einige Fälle von Viehdiebstahl, ausgeführt von Individuen, die zu Fuß unterwegs waren; was den Verdacht erweckte, es handele sich um Rom_nja.

Diese unbelegte Vermutung reichte dem Gouverneur aus, um anzuordnen, dass Rom_nja, die beim Diebstahl ertappt würden, die Ohren abzuschneiden seien – ein so grausamer wie unzeitgemäßer Befehl, der in der nationalen Presse weithin heftig kritisiert wurde. So schrieb die Zeitung La Posdata mit trockener Ironie:

»In der Provinz Córdoba scheint man die Gesetze der Partidas [aus dem 13. Jahrhundert] wieder ausgegraben zu haben, laut denen Gitanos, bei einem Diebstahl erwischt, die Ohren abgeschnitten werden sollen. Würde diese Bestrafung von Dieben auch in Madrid eingeführt, so sähen wir manchen Kutschenfahrgast ohrlos.«28

Die ablehnenden Reaktionen auf die Drohung aus Córdoba, wie schon zuvor auf die Zwangsbeschäftigung von »Gitanos« als Totengräber,29 sind Anzeichen dafür, dass die Rom_nja, auch wenn sie zu dieser Zeit in schlechtem Ansehen standen, immerhin als Staatsbürger_innen mit den gleichen Rechten wie die anderen betrachtet wurden. Aus diesem Grund können wir den zweiten der genannten Vorfälle in Córdoba, so paradox es angesichts seines krass repressiven Charakters erscheinen mag, als Datum für das Ende der antiziganistischen Gesetzgebung in Spanien festhalten: als den Moment, in dem die speziell gegen Rom_nja gerichteten Gesetze als überwunden und vergessen galten.

Die permanente Verdächtigung der Rom_nja als Missetäter_innen gehörte damit jedoch nicht der Vergangenheit an. Auch wurden weiterhin antiziganistische Maßnahmen angeordnet, nun allerdings intern bei den lokalen Polizeibehörden – und bei der Guardia civil, der seit ihrer Gründung 1844 die Überwachung der Rom_nja als besondere Aufgabe zugewiesen war.30

In einer Gesellschaft, die in die Phase der Industrialisierung eintrat, lebten die spanischen Rom_nja – zumeist in auswegloser Armut und durch fortwährende Drangsalierung gedemütigt – weiterhin von ihren traditionellen Gewerben. Für sie gab es keinen »Fortschritt«, sie blieben abgekoppelt von der gesellschaftlichen, kulturellen und ökonomischen Modernisierung, die den Rest des 19. Jahrhunderts prägte.

Lediglich in Barcelona lässt sich eine gewisse Proletarisierung der Roma-Bevölkerung feststellen, die trotz ihres geringen politischen und wirtschaftlichen Gewichts eine Hauptrolle bei den Aufständen von 1842/43 spielte, besonders in Gestalt der revolutionären Bewegung Jamància.31

Bevölkerungswachstum und Landflucht machten auch aus Madrid und Sevilla wichtige Enklaven der Rom_nja in Spanien. In beiden Städten allerdings ließen die prekären Lebensbedingungen die Spannungen innerhalb der Roma-Gemeinschaft ansteigen. Brachen diese Spannungen sich in Tätlichkeiten Bahn, wärmte die Presse immer wieder genüsslich die alten Stereotype von den streitlustigen und gewalttätigen Rom_nja auf.

Rights held by: Manuel Martínez Martínez (text) — Michael Ebmeyer (translation) | Licensed by: Manuel Martínez Martínez (text) — Michael Ebmeyer (translation) | Licensed under: CC-BY-NC-ND 4.0 International | Provided by: RomArchive