Voices of the victims

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Italien

Paola Trevisan

Sinti und Roma waren auf der italienischen Halbinsel schon seit Jahrhunderten ansässig. Dennoch wurden »Zigeuner« weder in den Volkszählungen vor der italienischen Vereinigung von 1870 noch danach erfasst. Sinti waren vor allem in Zentral- und Norditalien anzutreffen, wo sie ihren Lebensunterhalt als reisende Schausteller_innen (Musiker_innen, Akrobat_innen, Zirkusartist_innen und Karussellbetreiber_innen) bestritten. Da Landstreicherei eine Straftat darstellte, waren nur Familien mit offiziellen Lizenzen zur Ausübung derartiger Berufe davor gefeit, immer wieder von der Polizei festgenommen zu werden. Der Großteil der Roma war im südlichen Teil der Halbinsel beheimatet und lebte zu Beginn des 19. Jahrhunderts ortsfest. Berufe wie Pferdehändler oder Klempner waren unter ihnen weitverbreitet. Um die Jahrhundertwende überschritten schließlich viele ausländische Roma und Sinti die Grenze nach Italien – auch wenn wiederholt versucht wurde, sie daran zu hindern.

Vertreibung von »fremden Zigeunern«

Kurz nach der Machtergreifung der Faschisten 1922 wurde mit einer Reihe von Erlassen versucht, den Zuzug »fremder Zigeuner« zu stoppen und deren Vertreibung anzuordnen. Besonders diejenigen Sinti und Roma, die nicht im Besitz eines Ausweises waren, wurden gewaltsam über die Grenze gebracht – ohne die angrenzenden Länder darüber zu informieren. Das war besonders für Sinti und Roma aus Julisch Venetien und der Tridentina der Fall, da diese nach der Annektierung dieser beiden Regionen durch Italien 1919 oftmals keinerlei Nationalität zugeordnet worden waren.

Internierung unter dem faschistischen Regime

Ab Januar 1938 beschloss das faschistische Regime die Internierung der »Zigeuner« in Süditalien. Von diesen Polizeimaßnahmen waren vor allem Roma von der Halbinsel Istrien (etwa 80 Menschen) betroffen, die nach Sardinien gebracht wurden, ebenso Sinti und Roma aus der Provinz Triest. 1938 kündigte das faschistische Regime eine antijüdische Gesetzgebung an und führte diese auch ein. Sinti und Roma wurden dabei jedoch nicht erwähnt. Entsprechend wurden sie auch nicht nach ihrer Herkunft erfasst oder kategorisiert.

Nachdem Italien im Juni 1940 in den Krieg eintrat, befahl das faschistische Regime die Internierung all derjenigen, die als für die Nation »gefährlich« eingestuft wurden. Darunter befanden sich politische Gegner_innen, ausländische Juden, Staatsangehörige von »Feindländern«, »Zigeuner« und viele mehr. Die Verhaftung und anschließende Internierung der Sinti und Roma wurde entsprechend der Direktive ausgeführt, die der Polizeichef Arturo Bocchini und – nach Bocchinis Tod im November 1940 – dessen Nachfolger Carmine Senise ausstellten. Die Internierung wurde jedoch nicht auf einer systematischen Basis durchgeführt und betraf nur die nicht ortsfesten sowie ausländische Sinti und Roma. Etwa 350 bis 400 Sinti und Roma wurden in die Internierungslager in Süditalien deportiert (besonders in Tossicia, in der Provinz Teramo, in Agnone sowie in der Provinz Campobasso). Weitere 600 wurden in abgelegenen Dörfern interniert (dies war die sogenannte »Internierung in Ortschaften«), besonders in Zentral- und Norditalien, weit entfernt gelegen von Grenzen und militärischen Anlagen. Sowohl in den Internierungslagern wie auch in den Ortschaften gab es nur eine mangelhafte Verpflegung. Die hygienischen Zustände waren entsetzlich.

Deportation unter der deutschen Besatzung

Als der Faschismus im Juli 1943 unterging und die Alliierten in Italien landeten, gelang es den Sinti und Roma, die vom Regime bestimmten Internierungsgebiete vor der Ankunft der deutschen Truppen zu verlassen. Während der deutschen Besatzung von 1943 bis 1945 und der sie begleitenden Errichtung der Italienischen Sozialrepublik wurden einige Dutzend Roma und Sinti als italienische Militärinternierte, Zwangsarbeiter und »Zigeuner« nach Deutschland deportiert. Im letzten Fall handelt es sich vor allem um Roma, die in den direkt vom Deutschen Reich verwalteten Provinzen von Udine, Triest und Ljubljana festgenommen worden waren und in die Vernichtungslager geschickt wurden.

Keine offiziellen Zahlen über die ermordeten Sinti und Roma

Über die Zahl der ermordeten Sinti und Roma gibt es keine offiziellen Schätzungen. Es gab keine Anordnung zur Ermordung von Roma und Sinti vonseiten des faschistischen Regimes. Wir wissen aber, dass Roma-Kinder im Konzentrationslager Gonars in der Provinz Udine, in dem jugoslawische Zivilist_innen interniert wurden, aufgrund der schrecklichen Lebensumstände starben. Aus der von den Nationalsozialisten besetzten Provinz Ljubljana wurden im November/Dezember 1943 mehr als 50 Roma nach Auschwitz deportiert. Es ist nicht geklärt, wie viele von ihnen überlebten. Ferner sind die Namen von etwa 10 Sinti und Roma bekannt, die in der italienischen Partisanenbewegung aktiv waren.

Nach 1945 gab es keine juristische Aufarbeitung der an Sinti und Roma verübten Verbrechen. Die Sinti und Roma, die in den faschistischen Internierungslagern untergebracht waren, wurden niemals entschädigt. Erst im Jahr 2000 rief das italienische Parlament einen Gedenktag aus, den 27. Januar – doch auch in diesem Kontext wurde es versäumt, auf die Verfolgung der Roma und Sinti hinzuweisen. Nur an drei der Stätten, an denen Sinti und Roma interniert waren, wurden Gedenktafeln angebracht, und zwar in Prignano (Provinz Modena), Tossicia (Teramo) und Agnone (Campobasso).

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