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Die antiziganistische Gesetzgebung in Spanien von den Katholischen König_innen bis zur Großen Razzia

Araceli Cañadas Ortega

Vom legislativen Standpunkt her sind die Gitanos Gegenstand spezieller Verfügungen sowohl seitens der Krone von Kastilien als auch Navarras. [...] Auch sind sie Gegenstand von Maßnahmen in den Gesetzen der Indias.

In den Fueros von Bizkaia und Gipuzkoa werden sie zwar nicht genannt, doch sind darin nachbarschaftliche Beziehungen mit den Nachfahren von Juden, Araber_innen »oder anderen Menschen von schlechter Rasse« verboten, womit, wie wir annehmen müssen, auch die spanischen Rom_nja gemeint waren. Die zuständigen Gouverneure beriefen sich jedenfalls auf diese Abschnitte, wenn sie Rom_nja die Einreise und Ansiedlung in diesen Gebieten verboten.1

Die Fülle an Dokumenten über die spanischen Rom_nja in nationalen und lokalen, zivilen und religiösen Archiven auf spanischem Staatsgebiet ist schier unermesslich. Zwischen 1499 und 1783 wurden mehr als 250 förmliche Verfügungen erlassen, hinzu kamen die Untersuchungen und Berichte, die mit der Ausarbeitung, Verbreitung und Anwendung dieser Erlasse einhergingen.

Im Folgenden beschäftigen wir uns mit der speziellen Gesetzgebung, durch welche die spanischen Rom_nja von der Veröffentlichung der Primera Pragmática de los Reyes Católicos (der Ersten Pragmatik der Katholischen König_innen, (1499) bis hin zur sogenannten Großen Razzia unter Ferdinand VI. (1749) unterworfen wurden.

Bedauerlicherweise existiert bisher kein Archiv von Primärquellen, das die Forschung über Geschichte und Kultur der Rom_nja in Spanien oder in anderen europäischen Ländern erleichtern würde. Dieser Mangel, gepaart mit der Mythisierung und Folklorisierung, zu deren Objekt die Rom_nja wurden, hat eine stereotypische, manipulative Erzählung hervorgebracht und verfestigt, die dem System von Ausgrenzung und Gängelung zugrunde liegt, in dem die spanischen Rom_nja bis beute leben müssen.

Edward W. Said analysiert in seinem wegweisenden Buch Orientalismus (1978), wie das eurozentrische Denken andere Kulturen behandelt, sie seinen eigenen Vorstellungen von Wahrheit und Wirklichkeit unterordnet:

Sofern hiesige Gelehrte Orientalen oder orientalische Denk- und Kulturströmungen kannten, nahmen sie diese entweder als dunkle, wachzurufende und zu beseelende Schatten wahr oder als eine Art kulturelles oder intellektuelles Proletariat, das für die große, deutende Aktivität des Orientalisten nützlich und für seinen Auftritt als überlegener Richter, Gelehrter und machtvoller kultureller Wille notwendig war. Wenn damit bei der Diskussion über den Orient dieser selbst immer abwesend ist und der Orientalist die Szene beherrscht, so dürfen wir nicht vergessen, dass er von der tatsächlichen Abwesenheit des Orients profitiert.2

Spanischen Rom_nja und die Sinti und Roma ganz Europas sind abwesend von ihrer Geschichte.

In diesem Sinn sind die spanischen Rom_nja und die Sinti und Roma ganz Europas abwesend von ihrer Geschichte. Was uns als Geschichte der Roma und Sinti präsentiert wird, ist eine von außen kommende Deutung der Fakten, geprägt – mit wenigen, höchst ehrenwerten Ausnahmen – von politischen, wirtschaftlichen, religiösen, moralischen, gesellschaftlichen und kulturellen Interessen.

Wenn wir in dieser Lage Stereotype vermeiden und die Gründe und Folgen der Sondergesetzgebung verstehen wollen, der die spanischen Rom_nja unterworfen wurden, müssen wir auf die Originalquellen zurückgreifen.

Wie schon erwähnt, stammt das erste dieser Gesetze aus dem Jahr 1499. Es handelt sich um die »Pragmatik der Katholischen König_innen in Medina del Campo«, und sie wurde zur Grundlage und zum Muster für alle ähnlichen Verfügungen, die spätere König_innen erließen; sie paraphrasierten diese lediglich und ergänzen sie um einzelne neue Erwägungen. Zudem griff eine Vielzahl von Schriften zu politisch-juristischen, soziokulturellen und religiös-moralischen Themen die Argumentation der »Pragmatik« von 1499 auf. Die Wiederholung derselben Ideen in diversen Kontexten verankerte diese im kollektiven Bewusstsein und Gedächtnis und leistete der Ausprägung des Mythos und des Klischees Vorschub.

Es erscheint uns daher unerlässlich, die »Pragmatik« der Katholischen König_innen genau zu untersuchen. Die angemessene Form, diese Art von Dokumenten vorzulegen, wäre in dreifacher Ausgabe – als Faksimile, als paläografische und als kritische Edition. Allerdings werden wir uns an dieser Stelle aus Platzgründen auf die kritische Untersuchung beschränken.

Wie gesagt, besteht leider bisher kein umfassendes Archiv mit Primärquellen. Wir hoffen, dass ein solcher dokumentarischer Korpus in naher Zukunft geschaffen wird, um Originalquellen zur Geschichte und Kultur der Rom_nja in Spanien für Forscher_innen, Lehrende, Studierende und andere Interessierte zugänglich zu machen.Hier die Erste »Pragmatik« der Katholischen König_innen:

Pragmática 1499 | Photographie | 1499 | fla_00267 Licensed under: Open Access I Provided by: Gonzalo Montaño Peña – Private Archive

3. März 1499

Die Katholischen Könige befehlen den Gitanos, das Wanderleben einzustellen und anerkannten Gewerben nachzugehen oder in den Dienst von Edelleuten einzutreten.

König Ferdinand und Königin Isabel.

Damit die Ägyptianer3 Gewerbe ergreifen oder in den Dienst bei Edlen eintreten oder das Reich verlassen binnen sechzig Tagen.

Don Ferdinand und Doña Isabel, von Gottes Gnaden König und Königin von Kastilien, León, Aragonien, Sizilien, Granada, Toledo, Valencia, Galicien, Mallorca, Sevilla, Sardinien, Córdoba, Korsika, Murcia, Jaén, der Algarven, Algeciras, Gibraltar und der Kanarischen Inseln, Grafen von Barcelona und Herrscher von Biskaya und von Molina, Herzöge von Athen und von Neopatria, Grafen von Roussillon und Sardinien, Markgrafen von Oristano und Goceano.

An euch, die Ägyptianer, die ihr durch unsere Reiche und Länder zieht mit euren Frauen und Kindern und Häusern: Gesundheit und Gnade. Wisset, dass uns berichtet wurde, wie ihr vielfach und jahrelang von Ort zu Ort reist, ohne ein Gewerbe auszuüben oder anderen Lebensunterhalt zu haben denn zu betteln und zu stehlen und zu schachern und zu betrügen, als Zauberer und Wahrsager aufzutreten und andere Dinge zu betreiben, die weder statthaft noch ehrlich sind.

Da die meisten von euch fähig wären zu arbeiten oder anderen zu dienen, die euch dafür ernähren und euch geben würden, was ihr benötigt; oder ein Handwerk zu erlernen und davon zu leben; so handelt ihr nicht gottgefällig; und vielen unserer Untertanen tut ihr Unrecht, gebt schlechtes Beispiel und fügt ihnen Schaden zu;

und weil es uns als König und Königin und Herrschende obliegt, hierüber zu entscheiden und abzuhelfen, befehlen wir euch mit diesem Schreiben hinsichtlich des Besagten, dass vom Tag an, da es euch bekannt gemacht oder an unserem Hof und in den Städten und Hauptorten unseres Reichs verkündigt wird:

dass binnen der sechzig darauf folgenden Tage ihr und ein jeder von euch von anerkannten Handwerken leben sollt, zu denen ihr tauglich seid; dass ihr euch dort aufhaltet, wo ihr sesshaft werden oder aber Wohnung nehmen könnt bei Herren, denen ihr dient und die für euren Lebensunterhalt aufkommen; und dass ihr nicht mehr, wie ihr es jetzt tut, zusammen durch unsere Gebiete ziehen sollt;

oder dass ihr binnen dieser sechzig Tage unsere Gebiete verlasset und in keiner Weise dorthin zurückkehret; unter der Strafe, dass, wenn ihr nach Ablauf der sechzig Tage in ihnen aufgegriffen werdet ohne Gewerbe oder ohne Herren oder beides, beim ersten Mal jeder von euch hundert Peitschenhiebe erhalte und auf immer aus unseren Ländern verbannt sei; beim zweiten Mal man euch die Ohren abschneide und euch für sechzig Tage in Ketten lege; wonach ihr, wie es gesagt ist, verbannt seid; und beim dritten Mal bleibt ihr für den Rest eures Lebens Gefangene derer, die euch gefasst haben.

Und da nun dieser Aufruf und diese Verkündigung getan sind: Wenn ihr gegen das hierin Enthaltene verstoßt, so lautet unser Befehl an die Bürgermeister unseres Hauses, Hofs und Gerichtshofs und an alle Vögte, Vertreter, Bürgermeister, Gemeindediener und sämtliche anderen Justizen aller Städte und Dörfer und Ortschaften unserer Gebiete und Länder, dass sie die genannten Strafen an Person und Gütern eines jeden von euch vollziehen, der gegen das in unserem Schreiben Enthaltene verstößt.

Welches wir auszuführen befehlen trotz jeglichen Schutzbriefs, den ihr von uns haben mögt und den wir hiermit selbstverständlich widerrufen; und wenn die Genannten in dieser Hinsicht nicht tätig werden, trifft sie eine Strafe unserer Gnade und von zehntausend Maravedis an unsere Kammer.

Außerdem befehlen wir euch durch den Mann, der euch dies unser Schreiben verliest: dass ihr vorgeladen seid, euch an unserem Hof einzufinden, wo immer wir uns aufhalten, binnen fünfzehn Tagen nach der Vorladung unter besagter Strafe.

Unter welcher wir jedem öffentlichen Schreiber befehlen, dass er aufgerufen sei, durch seine Unterschrift zu bezeugen, wie das Schreiben euch vorgelegt wurde; damit wir wissen, wie unser Befehl befolgt wird.

Erlassen in der Stadt Madrid am vierten Tag des Monats März. Jahr der Geburt unseres Erlösers Jesus Christus Vierzehnhundertneunundneunzig. Ich, der König; ich, die Königin; Ich, Miguel Pérez de Almazán, Sekretär der Königs und der Königin, unserer Herrscher, schrieb dies nach ihrem Befehl. Doktor Joannes. Joannes Licenciatius. Licenciatus Zapata: der Bürgermeister von Castro, eingetragener Baccalaureus de Herrera. Francisco Diaz, Kanzler.

In der hochedlen Stadt Granada am vierzehnten Tag des Monats Oktober im Jahr der Geburt unseres Erlösers Jesus Christus Vierzehnhundertneunundneunzig: Auf der Plaza de Bibarrambla in besagter Stadt wurde dieses Schreiben erstmals verlesen von Juan de Burgos, Ausrufer Ihrer Hoheiten, in Anwesenheit des Bürgermeisters Mercado.

Dies bezeugen Luis Pérez de Medina, Kammerwächter Ihrer Hoheiten; und der Baccalaureus de Cerebros, Rechtspfleger; und Bolaños, Herold Ihrer Hoheiten; und viele weitere.4

Innerhalb des Königlichen Rechts, dessen einziger Ursprung die Macht der Monarch_innen ist, bilden die »Pragmatiken« Gesetze im strengen Sinn. Sie werden als für alle Untertan_innen der Krone verpflichtende allgemeine Normen aufgefasst, unantastbar und unbedingt zu befolgen. Auslegungsspielräume bieten sie nicht. Sie gehen aus der absoluten Verfügungsmacht hervor, die allein den König_innen zukommt, und stehen über den Gesetzen, die in den Cortes beschlossen werden. Dass über die Rom_nja eine Königliche »Pragmatik« verfasst wurde und keine andere Art von Gesetz, zeigt, welch hohe Bedeutung die Katholischen König_innen ihnen beimaßen. Doch weshalb diese Wichtigkeit?

Die Krone glaubte, dass die Vereinheitlichung die Nation stärker machen würde.

Mit der Thronbesteigung Isabels und Ferdinands ging ein Wechsel des gesellschaftlichen und politischen Modells in Spanien einher. Anstelle der Diversität an Gesetzen, Kulturen, Ethnien und Religionen und der Bewegungsfreiheit der Menschen in vorigen Epochen wurde die Idee der Staatsnation und später des Imperiums gesetzt. Die Krone glaubte, dass die Vereinheitlichung die Nation stärker machen würde, und um diese Homogenisierung zu erreichen, leitete sie die Austreibung aller ethnischen, religiösen und kulturellen Differenz, die nun als Bedrohung von innen für die zu errichtende neue Gesellschaft galt, in die Wege.

Die Differenz der Rom_nja konnte diesen Erwägungen nicht entgehen, und ihre Beseitigung wurde für das Monarchenpaar zu einem wichtigen Ziel. Daher schrieb die Königliche »Pragmatik« den Rom_nja die Sesshaftigkeit und die Aufgabe ihrer charakteristischen Lebensweise vor und drohte ihnen anderenfalls die Verbannung aus dem Reich an:

»[...] sie mögen das Wanderleben einstellen und anerkannten Gewerben nachgehen oder in den Dienst von Edelleuten eintreten oder aber das Reich binnen sechzig Tagen verlassen.«

Die Verfügungen der »Pragmatik« sind ein Programm für die soziale und kulturelle Auflösung der Rom_nja und eine Kampfansage gegen ihre kulturelle Andersheit.

Parallel – und in der gleichen Weise wie bei anderen Gemeinschaften, die sich anzupassen versuchen (Muslim_innen, Jüdinnen und Juden und die sogenannten Morisk_innen) – wird ein Prozess der Dämonisierung eingeleitet, in dem die spanischen Rom_nja als geborene Kriminelle, Feinden der Nation und als gefährlich und schädlich für die rechtschaffenen Leute dargestellt werden:

»Wisset, dass uns berichtet wurde, wie ihr vielfach und jahrelang von Ort zu Ort reist, ohne ein Gewerbe auszuüben oder anderen Lebensunterhalt zu haben denn zu betteln und zu stehlen und zu schachern und zu betrügen, als Zauberer und Wahrsager aufzutreten und andere Dinge zu betreiben, die weder statthaft noch ehrlich sind.«

Die Rom_nja werden zum Paradigma all dessen gemacht, was man nicht sein und nicht tun soll.

Dieser Prozess der Dämonisierung geht einher mit der Schaffung eines gesellschaftlichen Negativs – die Rom_nja werden zum Paradigma all dessen gemacht, was man nicht sein und nicht tun soll. Die guten Untertan_innen seien das Gegenteil der parasitären »Gitanos«, die das Reich verseuchten, und zudem seien sie Opfer ihrer Untaten »[...] so handelt ihr nicht gottgefällig; und vielen unserer Untertanen tut ihr Unrecht, gebt schlechtes Beispiel und fügt ihnen Schaden zu.«

Ist der Feind einmal bestimmt, erscheinen die Figuren der rettenden Monarch_innen, Abhilfe gegen das Übel, Garant_innen der Sicherheit und Blüte des Reichs, und rechtfertigen ihre absolute, fraglose Macht:

»Und weil es uns als König und Königin und Herrschende obliegt, hierüber zu entscheiden und abzuhelfen, befehlen wir [...]«

Das Hauptziel der »Pragmatik«, die Roma-Identität auszutilgen und die Rom_nja in loyale Untertan_innen der neuen Gesellschaft umzuwandeln, zeigt sich auch in der Anweisung, die Gemeinschaft aufzulösen. Der Kontakt zwischen Individuen wird unterbunden, um auf diese Weise die Weitergabe der Kultur zu verhindern:

»[...] und dass ihr nicht mehr, wie ihr es jetzt tut, zusammen durch unsere Reiche ziehen sollt.«

Zudem verfügten die Herrscher_innen, dass diejenigen die zum dritten Mal gegen die Pragmatik verstießen, zu Sklav_innen derer werden sollten, die sie aufgriffen:

»[...] und beim dritten Mal bleibt ihr für den Rest eures Lebens Gefangene derer, die euch gefasst haben.«

Wir sehen, wie die Rolle der Rom_nja in der Gesellschaft, die die Katholischen König_innen entwarfen, gesetzlich festgelegt wurde: als stigmatisierte Gemeinschaft und soziales Gegenbild. Erstaunlich ist, wie sich diese Rolle über Jahrhunderte im kollektiven Gedächtnis und Bewusstsein verankert hat.

Und nicht nur verankert, sondern sogar noch verstärkt und ausgeweitet durch die politischen, religiösen, sozialmoralischen, ökonomischen und kulturellen Diskurse des hegemonischen Denkens – bis in die Gegenwart.

Von 1499 bis heute lassen sich dieselben Grundmuster erkennen, dem jeweiligen historischen Moment angepasst, aber immer ausgehend von der Instrumentalisierung und von dem gesellschaftlichen Gegenbild, das dem hegemonischen Denken zupass kam.

Die »Pragmatik« der Katholischen König_innen bildet die Grundlage und das Muster für alle Verfügungen späterer Monarch_innen.

Kehren wir in die geschichtliche Periode zurück, die Gegenstand dieser Arbeit ist. Wie gesagt, bildet die »Pragmatik« der Katholischen König_innen die Grundlage und das Muster für alle Verfügungen späterer Monarch_innen. Diese paraphrasierten sie bloß und fügten ihr einzelne neue Erwägungen hinzu.

So wiederholte der Nachfolger Isabels und Ferdinands, Karl I., dieselbe »Pragmatik« gleich vierfach (1525, 1528, 1534 und 1539). Philipp II. überarbeitete sie in den Jahren 1560, 1566 und 1586 und ergänzte sie um eine Reihe von Klagen über die mangelnde Wirksamkeit der verordneten Maßnahmen. Diese Klagen wiederum werden in sämtlichen nachfolgenden »Pragmatiken« aufgegriffen.

Philipp II. führte auch die Galeerenstrafe ein, um den Bedarf der Kriegsmarine an Rudersklaven zu decken; er setzte Rom_nja mit Landstreicher_innen gleich, nach der Art, dass nicht alle Landstreicher_innen Rom_nja, jedoch alle Rom_nja Landstreicher_innen seien, und er verbot es ihnen, Amerika zu betreten (jene, die sich dort befanden, befahl er sofort auszuweisen).

Da diese Neubearbeitungen der »Pragmatik« teilweise im Widerspruch zu älteren Fassungen standen, löste ihre Anwendung bei den Justizbehörden Verwirrung aus und zog eine Vielzahl von Beschwerden nach sich.

Philipp III. überarbeitete die vorigen »Pragmatiken« in den Jahren 1611 und 1619 und führte ein Verbot von Identitätsmerkmalen ein: Namen, Sprache, Kleidung und Bräuche. Zugleich untersagte er den Rom_nja, in Orten von mehr als tausend Einwohner_innen zu siedeln und mit Vieh zu handeln. Sie durften sich ausschließlich der Landwirtschaft widmen.

Die Verfügungen zielten darauf ab, die Lebensweise der Rom_nja strafbar zu machen, um ihre Assimilierung zu erzwingen. Im Lauf des 17. Jahrhunderts erschienen zahlreiche Bittschriften, Schiedssprüche und Abhandlungen mit dem Zweck, Ursachen für die Probleme im Reich zu benennen und Lösungen vorzuschlagen.5 Eine der beliebtesten »Ursachen« bei den Verfassern dieser Schriften ist das sogenannte »Roma-Problem« – und der Lösungsansatz dementsprechend eine »Abhilfe gegen die Rom_nja «.

Philipp IV. bearbeitete die »Pragmatik« im Jahr 1633 und schaffte das Dekret zur Ausweisung ab. Mittlerweile war in Spanien die Entvölkerung zum schwerwiegenden Problem geworden – im Anschluss an die Vertreibung der sogenannten Morisk_innen, Jüdinnen und Juden sowie Muslim_innen, die zu den Kriegen und Epidemien, den Hungersnöten und der Auswanderung in die amerikanischen Kolonien noch hinzukam.

Die Rom_nja wurden fortan nicht mehr als Ausländer_innen betrachtet, sondern per Gesetz zu den Untertan_innen der Krone gezählt, allerdings mit Auflagen. Weitere Identitätsmerkmale wurden verboten: so die Bezeichnung Gitano, die nun als schwere Beleidigung galt; die Ausrichtung von Festlichkeiten, Tänzen und Vorführungen, mit denen viele Rom_nja ihren Lebensunterhalt verdienten, das Leben in der Gemeinschaft und die sogenannten Gitanerías (Roma-Stadtviertel).

Diese Repressalien schufen das Paradox der Roma-Identität: Für eine Gruppe werden besondere Regeln diktiert (Aufgabe ihres Namens, ihrer Sprache, ihrer Bräuche, ihrer Gewerbe, ihrer Wohnorte), während andererseits durch ihre Assimilation als Untertan_innen die Existenz dieser Sondergruppe abgestritten wird.

In seinen Bearbeitungen der »Pragmatiken« (1692, 1693, 1695 und 1699) führte Karl II. die Volkszählungen ein, bei denen genaue Angaben zu Name, Wohnort, Familienstand, Kinderzahl, Beschäftigung, Waffen, Gütern, Besitz an Pferden und Maultieren etc. erhoben wurden. Er untersagte den Rom_nja das Schmiedehandwerk und erließ harte Strafen für encubridores (Helfershelfer), das heißt für all jene, die Rom_nja halfen oder unterstützten: Adlige mussten dafür 6.000 Dukaten zahlen, »das gemeine Volk« Galeerendienst leisten.

Philipp V. verschärfte die Vorschriften und Verbote immer weiter (1705, 1708, 1717, 1726, 1727, 1731, 1738, 1745 und 1746). Er schränkte die Zahl der Städte, in denen Rom_nja siedeln durften, weiter ein, legte regelmäßige Volkszählungen fest, erklärte es für straffrei, Rom_nja an Gütern und Besitz zu enteignen, und vor allem: Er nahm ihnen das Recht, in Kirchen Schutz zu suchen, bekannt als derecho de acogida en sagrado (das Recht auf den Empfang des Heiligen).

Der erhöhte Druck führte dazu, dass im Rat von Kastilien eine Unzahl von Klagen wegen Verstößen gegen die Gesetze erhoben wurde. Verbot um Verbot machte die Rom_nja nach und nach zu Sklav_innen. Schutzlos waren sie den lokalen Bürgermeistern ausgeliefert, denen es freistand, sie einzukerkern oder ihnen Passierscheine nur gegen Bestechungsgeld auszustellen.

Wie wir gesehen haben, sind die Rom_nja in Spanien ab 1499 Opfer eines Systems von Ausschluss und Gängelung, welches das hegemonische Denken auf der Grundlage seines politischen, ökonomischen, religiös-moralischen, gesellschaftlichen und kulturellen Diskurses entwickelt und ausbaut. Der Staat instrumentalisiert die Rom_nja, sei es, um seinen Bedarf zu decken (an Galeerensträflingen und billigen Arbeitskräften), oder sei es als soziales Negativbild, um im kollektiven Bewusstsein und Gedächtnis der Bevölkerung die Fundamente einer neuen Gesellschaftsordnung zu verankern.

Diese Gleichzeitigkeit von immer weiter verschärfter Verfolgung und Zwangsassimilierung erreicht ihr Extrem während der Thronjahre Ferdinands VI. (1746–1759). In den Jahrhunderten seither wurden die Repressionen zwar formal nach und nach zurückgenommen, doch ihre Folgen sind bis heute spürbar.

In diesem Sinn ist eine Revision und Neubewertung der Geschichte und Kultur der Rom_nja in Spanien und in ganz Europa nötig – um das System von Ausschluss und Gängelung zu durchbrechen, die Abwesenheit unserer selbst zu beenden und an einer gerechteren und wahrhaftigeren Wirklichkeit sowie der ihr gemäßen Darstellung zu arbeiten.

Rights held by: Araceli Cañadas Ortega (text) — Michael Ebmeyer (translation) | Licensed by: Araceli Cañadas Ortega (text) — Michael Ebmeyer (translation) | Licensed under: CC-BY-NC-ND 4.0 International | Provided by: RomArchive